Titelbild Different not Different Event Halo

Eventreihe „Different not Different“ 2023

Aufgepasst: Während sich das alte Jahr zu Ende neigt, stehen alle Ampeln auf Grün für ein starkes 2023, wo der Friseur und seine Marke im Mittelpunkt stehen – MASTER YOUR BRAND Seminar Event 2023 mit Dennis van Lierop & Kevin Boon!

MASTER YOUR BRAND – „Different not Different“ heißt DIE Event-Seminar-Reihe 2023 für Friseure, die ihre Karriere weiterentwickeln wollen. Schon hunderte Stylisten aus ganz Deutschland, Österreich und der Schweiz haben die MASTER YOUR BRAND Workshops online und offline bei der HALO Academy genutzt und dadurch die richtigen Ansätze bekommen, um erfolgreicher zu sein. Bei „Different not Different“ Events treffen die Teilnehmer live auf Dennis van Lierop, Inhaber der HALO Academy, und Kevin Boon, International Award Winner, erfolgreicher Salonunternehmer sowie Kreativdirektor von KÖP. Gemeinsam zeigen sie Friseuren neue Möglichkeiten und Wege für ihren ganz persönlichen Karriereboost auf. Wie bei allen MASTER YOUR BRAND Friseurevents geht es auch um den Erfahrungsaustausch der Teilnehmer untereinander. Hier treffen sich Profis und Gleichgesinnte auf Augenhöhe.

„Different not Different“ richtet sich an alle Stylisten, die Kreativität lieben und sich damit noch stärker nach außen präsentieren möchten. Hier erhalten sie wertvolle Tipps, wie sie sichtbarer für die Öffentlichkeit werden, wie sie ihre Außenwirkung gezielt formen und sich mit ihrem Salonbusiness von der Masse abheben können. Gleichzeitig wird es um die Frage der eigenen Authentizität gehen. Kevin Boon gibt dabei spannende Einblicke in seinen eigenen, beeindruckenden Erfolgsweg und beantwortet 1:1 die Fragen der Teilnehmer. Der erste «Different not Different» Event fand bereits Anfang November ‘22 in Düsseldorf in Kooperation mit STMNT statt. Hier gab es eine inspirierende Show und erstklassiges Business Networking für die Teilnehmer. Mit MASTER YOUR BRAND haben Dennis van Lierop und Kevin Boon ein Meisterstück an Inspiration für Friseure geschaffen, bei dem sie Motivation, das richtige Mindset und den Vibe der Zukunft vermitteln.

«Eine Kollektion macht dich nicht mehr zu einem Handwerker, sondern zu einem Künstler. Ein Künstler, der seine Kreativität präsentiert und mit anderen teilt», so Kevin Boon.

Die „Different not Different“ Events werden 2023 in verschiedenen Städten Deutschlands stattfinden. Start wird der 21. bis 23. Mai 2023 in Berlin sein.

Anmeldungen über: https://www.halo-academy.com/master-your-brand/

Mehr Informationen unter https://www.halo-academy.com/master-your-brand/

Titelbild_Onminblond

OMNIBLONDE COOL SIGNATURE Linie

Die COOL SIGNATURE Linie von OMNIBLONDE – der Premium-Haarpflegeserie speziell für blondes Haar – gehört zu den Highlights des salonprofessionellen Brands und wirkt insbesondere Gelbstichen im Haar entgegen und sorgt für kühle, klare Töne sowie aussergewöhnlichen Glanz. Die Serie umfasst das COOL SIGNATURE Shampoo, Condioner, Leave In Treatment, Intensivmaske und Trockenshampoo.  

Alle High-Performance Produkte regenerieren dank des Omni Lightening Defense Complex®, eine Technologie der nächsten Generation, die Haare und reparieren Haarschäden tiefenwirksam, welche durch Bleichen, Sonneneinstrahlung und andere Umwelteinflüsse entstanden sind. So erhält das blonde Haar einen strahlend schönen, kühlen Glanz. Dabei sorgt das COOL SIGNATURE Shampoo für eine sanfte Reinigung und erhält die kühle Leuchtkraft blonder Töne, während der Conditioner mit seinen tiefvioletten Pigmenten jede Messingnuance im Haar neutralisiert. Praktisch in der Anwendung ist das VIOLETT WONDER Leave In Treatment, welches einfach nach der Haarwäsche im Haar verbleibt. Es eignet sich insbesondere für die Pflege von feinem Haar, denn es vermittelt mit seiner leichten Textur intensive Feuchtigkeit, ohne das Haar zu beschweren. Für intensive Tiefenpflege sorgt die Maske
VIOLETT TREATMENT, welche das Haar zusätzlich vor einem Gelb- oder Kupferstich schützt. Ein weiteres Multitalent aus der COOL SIGNATURE Serie ist das VIOLETT DRY SHAMPOO, welches sich für die schnelle Auffrischung zwischendurch eignet und sehr komfortabel in der Anwendung ist. Es reduziert selbst im trockenen Haar unschöne Gelbstiche und absorbiert gleichzeitig Talg von Haar und Kopfhaut. Gleichzeitig lässt es das Haar kühl, glänzend, voluminös und erfrischt aussehen.

Wie alle Produkte von OMNIBLONDE ist auch die COOL SIGNATURE Linie vegan und frei von Sulfaten, Parabenen, Tierversuchen und aggressiven Chemikalien. Zudem ist die Verpackung 100% recycelbar. Deshalb sind sie auch mit dem Label „Green Salon“ zertifiziert.

Weitere Informationen unter www.blueboxag.ch
Instagram: @Omniblonde_ch
Facebook: Omniblonde Schweiz https://www.facebook.com/omniblondeschweiz
Instagram: @ blue_box_hair
Facebook: https://www.facebook.com/blueboxag

Titelbild Interview Jesse Vogt

Google Fonts jetzt illegal? Ein Interview mit Jesse Vogt

Ein Urteil mit Strahlkraft erließ das Landgericht München Anfang des Jahres: So wurde eine Website-Betreiberin zur Zahlung von 100 Euro Schadensersatz angewiesen, weil sie die IP-Adresse eines Nutzers ohne dessen Zustimmung per Plugin über die Font-Library an Google in die USA übermittelt hat. Mit der Rechtssprechung rollte eine regelrechte Abmahnwelle über Deutschland, aber auch Österreich und die Schweiz werden vom Urteil des deutschen Gerichtes tangiert.
Jesse Vogt, Mitbegründer des CleverHairWebsites Services für Friseure, ist Experte auf dem Gebiet und hat sich die Zeit genommen, um einige grundlegende Fragen rund um das Thema „Google Fonts“ zu beantworten. Im nachfolgenden Interview erklärt er die Hintergründe zum Urteil und zu Google Fonts sowie Tipps, um Strafen zu vermeiden.

Kurz erklärt, worum geht es hier? Was sind Google Fonts überhaupt?

Google-Fonts sind Schriftarten, die von Google kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Es stehen hier über 1400 Schriftarten zur Verfügung. Sie sind beliebt, weil die Nutzung nach der „SIL Open Font License“ sowie der „Apache-Lizenz“ erfolgt und damit sicher und kostenfrei möglich ist. Viele Webagenturen und Webdesigner greifen deshalb auf diesen Pool von Schriftarten zurück. Auch wir nutzen diese Schriftarten bei der Erstellung von Websites für unsere Kunden. Die einfachste Möglichkeit, diese Fonts zu nutzen, ist es, sie über eine Schnittstelle von Google direkt auf der Webseite zu laden. Dadurch muss die Schriftart nicht „heruntergeladen“ und „installiert“ werden.

Was soll jetzt an der Nutzung kostenfreier Fonts illegal sein?

In der oben angesprochenen dynamischen Einbettung der Schriften. Denn werden Schriftarten nämlich nicht lokal über den eigenen Server zur Verfügung gestellt, so wird eine Verbindung mit den Servern von Google in unsichere Drittstaaten oder zu Servern von Unternehmen in unsicheren Drittstaaten hergestellt. Auf diesem Weg wird die IP-Adresse des Webseitenbesuchers übermittelt. Da die IPAdresse laut DSGVO aber unter „personenbezogene Daten“ fällt, ist damit potenziell ein Verstoß gegeben. Es ist also nicht grundsätzlich illegal, Google-Fonts zu nutzen. Die Krux liegt in der Nutzungsweise.

Was wären die Folgen einer rechtswidrigen Nutzung?

Im schlimmsten Fall kommen entsprechende Kosten von ca. 100–170 EUR auf einen zu. Das klingt im ersten Moment wie eine Kleinigkeit und deshalb bezahlen auch viele diese Forderung, ohne darüber nachzudenken. Damit ist es aber nicht getan, denn potenziell hat jeder Besucher der Webseite diesen Anspruch. Eine gut gemachte Friseurwebseite kann schnell einmal 5.000-10.000 Aufrufe im Monat erzielen. Und auch wenn es unrealistisch ist, dass man von jedem Besucher abgemahnt wird, rechtlich gesehen wäre es wohl denkbar, zumindest besteht der Anspruch.

Wie kann man sich bzw. das Unternehmen vor Strafen schützen?

Eigentlich ist das Vorgehen, um bezüglich potenziellen Abmahnungen wieder ruhig zu schlafen, ganz einfach: Schritt 1: Prüfen, ob Google-Fonts rechtswidrig auf der Webseite eingebunden sind. Schritt 2: Die Google-Fonts von der Website entfernen oder sie rechtskonform einbinden. Das ist für eine Webagentur eigentlich eine Kleinigkeit. Jede Agentur sollte die entsprechende Anpassung innerhalb von einer Stunde umsetzen können. Bei uns würden sich die Kosten hierfür wohl auf rund 60 EUR zzgl. MwSt. belaufen. „Würde“, weil wir entsprechend bei der Erstellung der Webseiten schon auf eine lokale Einbindung der Google-Fonts achten und bei unseren Kunden diese Problematik gar nicht erst aufkommt und somit verbundene Kosten nicht anfallen.

Wie verhält es sich, wenn man bereits Post bekommen hat. Muss man eventuelle Ansprüche, die gestellt werden, bezahlen?

Es macht auf jeden Fall Sinn, jede Abmahnung und entsprechende Ansprüche daraus anwaltlich prüfen zu lassen. In vielen Fällen lässt sich wohl eine entsprechende Zahlung vermeiden. Häufig werden Verstöße nämlich nicht richtig dokumentiert. Es besteht aber in jedem Fall eine Nachweispflicht des Verstoßes.

Die Rechtssprechung gilt ja eigentlich nur für Deutschland, wie sieht es in der Schweiz aus? Was muss man hier beachten?

Leider handelt es sich hierbei unserer Meinung nach um einen Trugschluss. Die Google-Fonts- Problematik und entsprechende Rechtssprechung bezieht sich ja grundsätzlich auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union. Dementsprechend ist sicherlich für Deutschland und Österreich potenziell die Gefahr für Abmahnungen gegeben. Nach unserer Auffassung sind Schweizer Webseitenbetreiber allerdings nicht automatisch entlastet. Soweit unser Verständnis der DSGVO reicht, ist es einfach formuliert nämlich ausreichend, wenn ein Kunde aus dem EU-Raum eine Webseite besucht, unabhängig davon, wo der Betreiber der Webseite sitzt, damit die DSGVO greift. Dies gilt insbesondere, wenn ein Vertragsabschluss auch außerhalb der Schweizergrenzen im EURaum möglich ist, beispielsweise durch eine Terminbuchung. Damit ist jede Schweizer Webseite, die nicht für Zugriffe aus der EU gesperrt ist, also potenziell ebenso gefährdet. Das ist der Grund, warum wir als Agentur für alle unsere in der Schweiz ansässigen Kunden nach den strengeren Vorgaben der DSGVO vorgehen und nicht ausschließlich nach Schweizer Datenschutzrecht. Zusätzlich lässt die Entwicklung des Schweizer Datenschutzrechts erahnen, dass die Rechtsgrundlage auch bei den Eidgenossen immer strenger reglementiert wird. Selbst wenn die Wahrscheinlichkeit einer Abmahnung also in der Schweiz wohl geringer ausfällt, lohnt es sich, die entsprechend kleine Maßnahme, die nötig ist, um diese Problematik zu entschärfen, vorzunehmen. Hier halten wir es mit “Better safe than sorry” für unsere Kunden.

Vielen lieben Dank für das Interview!

Mehr Informationen über den individuellen und personalisierten Webauftritt unter

www.cleverhairwebsites.com

 

 
Titelbild Internationaler trainingstag Wahl

Internationaler Trainerworkshop WAHL / MOSER

Education, Kreativität und internationales Networking – unter diesem Motto fand der internationaler Trainerworkshop bei WAHL statt.

Das Mega-Education-Event wurde erstmals in den  innovativen Schulungsräumen am neuen Unternehmensstandort des Haarschneidemaschinenherstellers in St. Georgen / Schwarzwald abgehalten. Insgesamt 21 teilnehmende Fachtrainer von WAHL und Distributoren aus sieben verschiedenen Nationen, unter anderem aus Polen, Estland, Lithauen, Ukraine, Lettland, Azerbeijan und Uzbekistan, fanden sich zusammen, um sich über zwei Tage hinweg zu den innovativen Produktneuheiten der Marken WAHL und MOSER sowie über neueste Fachtechniken und Trends zu informieren. Die Teilnehmer erwartete ein spannendes Learning- und Rahmenprogramm, bei dem Chris Mattick, Lead und Technical Trainer Europe mit Unterstützung des WAHL Ambassadors Jerome Kantner und Stani Avezov (Baderknechte) zeigte, worauf es bei neuen Fachtechniken und bei der Anwendung der High-Performance Haarschneidemaschinen von WAHL und MOSER ankommt. Bei den theoretischen und praktischen Modulen konnte jeder Teilnehmer anschließend seine eigene kleine Live-Präsentation auf der Bühne halten. Darüber erhielten die Teilnehmer eine exklusive Werksführung und konnten sich beim Networking auf internationaler Ebene austauschen.

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